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    <title>Blog / Atom Feed</title>
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    <updated>2026-06-27T07:23:58+02:00</updated>
    
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            <title type="text">Zielorientiert Planlos?</title>
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                                            Eine &quot;zielorientiert planlose“ Unternehmensführung? Was für ein Unsinn, oder doch nicht?
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                 Wenn man das erste mal hört, dass eine Führung&amp;nbsp; „ zielorientiert planlos “ &amp;nbsp;sein sollten, schütteln viele erst einmal den Kopf, was für einen Unsinn ich zum Besten gebe. Schließlich haben doch alle Manager und Führungsriegen bereits mit der Muttermilch aufgesogen, wie &quot; straight &quot; das Managen ist: 1. Vision und Strategie entwickeln, 2. Plan erarbeiten und 3. penibel abarbeiten. 
   Zielorientiert? Na klar! Aber planlos? So eine Schnapsidee!   
 Mit&amp;nbsp; „planlos“ &amp;nbsp;meine ich aber die entscheidende Kunst, vor und während einer Umsetzung den Fokus jenseits des Plans beständig auf das zu richten, was wirklich zählt:&amp;nbsp; das Ergebnis . Jede Strategieumsetzung, jede Markteinführung und jede Kundengewinnung sind wie das Bezwingen eines unbekannten Bergs auf dem Rad. Einen Berg, den man aber nicht kennt, kann man auch nicht planen! 
   Der Gipfel ist klar, der Berg ist das Geheimnis   
 Wir haben immer unser Ziel -unseren Gipfel- vor Augen, aber keinen Schimmer, was hinter der nächsten Kurve wartet. Ein schweißtreibender Anstieg? Tückische Serpentinen? Oder ein schattiges Plateau mit ein paar gemütlichen Radumdrehungen? Von Hitzestau und Gegenwind ganz zu schweigen. So ist es auch mit unseren Plänen und ihrer Kontrolle: Meistens ist all das Zeit- und Energieverschwendung. Wir wissen einfach nicht, wie es laufen wird. Das Ziel, das Ergebnis, ist entscheidend, nicht aber nur der starre Plan! Eine simple Wahrheit, die wir viel zu oft vergessen. Doch die Verführung ist groß. Häufig vernichten wir mit unserer Art, zu planen, zu kontrollieren und zu managen, die Chance auf echtes Umsetzungs-Momentum, also den Zeitpunkt und Zustand, in dem intensiv gearbeitet wird, in dem die Mannschaft großartig vorankommt und dies noch nicht einmal als anstrengend empfindet. 
   Jede Umsetzung ist Neuland   
 Ob Strategie-Umsetzung, Projekt oder Change – jedes Vorhaben ist meist Neuland, das keiner vor uns betreten hat. Niemand hat den Markt mit genau dieser Mannschaft oder diesem Produkt zuvor erobert und es hat auch niemand den Windpark dort gebaut, wo wir ihn bauen werden. Wir kennen nur den Gipfel, zu dem wir wollen. Für den Berg selbst gibt es keine Karte, keinen Standard und kein Best Practice. 
   Mut, zu dieser Erkenntnis zu stehen   
 Ich kenne nur sehr wenige, die sogenannte &quot;zielorientierte Planlosigkeit&quot; wirklich konsequent praktizieren, um ihre Strategien zügig mit echtem Umsetzungs-Momentum Realität werden zu lassen. Die meisten erstellen Pläne und gaukeln den Lenkungsausschüssen und Aufsichtsräten vor, sie wüssten genau, was wann wie kommen wird, obwohl sie es besser wissen und hoffen, diese Ausschüsse und Aufsichtsräte sollten das eigentlich auch wissen. Ein Menge Arbeit entsteht, die mit dem eigentlichen Ergebnis, der Zielerreichung und ihrer Umsetzung nicht mehr viel zu tun hat. In einer dieser oft zeitraubenden Aufsichtsratsrunden fragte mich einer dieser Herren: „Wie gehen Sie jetzt genau vor?“ Meine Antwort: „Ich habe keine Ahnung. Das wird sich zeigen.“ – War diese Antwort unpassend? Nein, sie war ehrlich aber für diese Herren, die jahrelang nur nach starren unflexiblen Plänen agieren, war sie eindeutig falsch und passte nicht in ihr planbares starres Konstrukt. 
   Management-Disziplin   
 Mit großer Disziplin eichen wir unser Team während der gesamten Umsetzung immer wieder auf das Ergebnis, um reine „Input-Aktivitäten“ zu verhindern. Vergessen wir Status-Reportings von der Stange, die lediglich auf Aktivitäten zielen und keine Ergebnisorientierung besitzen. Ist die Alternative aber nicht eine gefährliche Mischung aus Opportunismus und Aktionismus – nur naive Planlosigkeit?&amp;nbsp; Nein , gekonntes Umsetzungsmanagement eliminiert konsequent alles, was mit der Zielerreichung nichts zu tun hat. Und das fängt beim fruchtlosen Planen und Kontrollieren an. Das bedeutet nicht, dass man nicht grob planen sollte, aber man muss sich dabei auf jeden Fall die Flexibilität bewahren, diesen Plan jederzeit anzupassen oder gar ganz über Bord zu werfen. 
   Die Umsetzung   
 Erst, wenn uns das Zielbild insgesamt klar ist, in Einzelteile zerlegt wurde und die Verantwortlichen für diese Puzzle-Stücke deren Ziel und Ineinandergreifen klar haben, widmen wir uns dem&amp;nbsp; Wie . Wir planen ausdrücklich nicht das große Ganze, um den eisenhart fixierten Weg dann über Aktivitäten zu kontrollieren. Stattdessen disziplinieren wir uns in einzelne, flexible Umsetzungsschritte. So zum Beispiel alle zwei Wochen setzen wir uns mit den mit den Teams zusammen und fragen uns: 
 
 Was genau wollen wir erreichen und woran merken wir, dass wir vorankommen? 
 Was macht uns sicher oder unsicher, dass wir es schaffen? 
 Was konkret muss als nächstes erreicht werden? 
 
   Unverzichtbar dabei: Wir denken und sprechen nur in Ergebnissen, keinesfalls in Aktivitäten. Mit diesen wenigen Regeln gelingt es uns, jede Umsetzung besser zu managen. Genießen wir es fortan, schnell und sicher voranzukommen.  
  Es grüßt das Team von LAMA Bushings.  
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                            <updated>2022-07-13T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Änderung des VerpackG. zum 1. Juli 2022</title>
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                                            Zum 1. Juli 2022 steht die nächste große Anpassung des seit 2019 geltenden Verpackungsgesetzes an.
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                 Registrierungspflicht in Bezug auf alle Verpackungsarten 
 Es wird auch die Registrierungspflicht für das Verpackungsregister LUCID ausgeweitet. Betroffen sein können damit künftig auch Unternehmer, die von dieser Pflicht bislang befreit waren. Aber Handlungsbedarf kann es auch dann geben, wenn eine Registrierung bereits vorliegt. Hintergrund ist die Ausweitung der Pflicht in Bezug auf sämtliche Verpackungsarten. Zudem gibt es Anpassungen im Bereich der – für Online-Händler jedoch oftmals weniger relevanten – Serviceverpackungen. 
 Bisher ist die Lage so: Zur Registrierung beim Verpackungsregister LUCID verpflichtet sind Hersteller der sogenannten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Das sind alle mit Ware befüllten Verpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen – beispielsweise also eine klassische Versandverpackung. Von systembeteiligungspflichtig oder auch lizensierungspflichtig spricht man hier, da die Sammlung und Verwertung durch die sogenannten dualen Systeme ausgeführt wird. 
 Es gibt jedoch auch zahlreiche Verpackungen, die gerade nicht „typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen“ – zum Beispiel weil sie schlicht zu groß sind oder mit Schadstoffen belastet, oder weil es sich wie bei vielen Pfandflaschen um Mehrwegverpackungen handelt. Für Hersteller solcher Verpackungen besteht keine Systembeteiligungspflicht, vielmehr tragen Hersteller und Vertreiber selbst die Pflicht zur Rücknahme. Dabei bleibt es auch weiterhin, für solche Verpackungen besteht auch künftig nicht die Pflicht zur Lizenzierung/Systembeteiligung 
 Dennoch setzt hier eine wichtige Änderung an: Bislang besteht für die Hersteller solcher Verpackungen keine Registrierungspflicht, ab dem 1. Juli 2022 jedoch schon! 
  
 Registrierung &amp;amp; Änderungsregistrierung – Was ist zu tun? 
 Für Online-Händler und andere Unternehmer kann sich also Handlungsbedarf hinsichtlich der Registrierung für das Verpackungsregister ergeben. Betroffenengruppen lassen sich dabei ansatzweise wie folgt unterteilen: 
 
 Ist man ausschließlich Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen, bestand die Pflicht zur Registrierung (und die Pflicht zur Systembeteiligung) auch nach der bisherigen Rechtslage bereits. Zur Erinnerung: Systembeteiligungspflichtig ist eine Verpackung, wenn sie nach Gebrauch typischerweise als Abfall beim privaten Endverbraucher anfällt. 
 Ist man ausschließlich Hersteller nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen, bestand bislang keine Registrierungspflicht, künftig jedoch schon. Diese muss bis zum 1. Juli 2022 durchgeführt sein! Eine Systembeteiligung ist für diese Verpackungsarten aber nicht nötig. 
 Ist man Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen UND nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, muss die bestehende Registrierung bis zum 1. Juli 2022 angepasst werden (sog. Änderungsregistrierung). Hierbei ist es notwendig, Angaben zu den Verpackungsarten bei der bestehenden Registrierung zu ergänzen. 
 
  
  Die Registrierung bzw. die Änderungsregistrierung muss dabei zum 1. Juli 2022 erfolgen. Sie ist bereits jetzt möglich – online und kostenfrei auf der&amp;nbsp;  Website der Zentralen Stelle Verpackungsregister  .  
 FAQ zu Begriffen – Hersteller, Systembeteiligung etc. 
 Potenziell Betroffene haben es beim Verpackungsgesetz mit einer komplexen Materie zu tun, sodass bei Fragen oder Unsicherheiten grundsätzlich eine fachliche Beratung empfohlen sei. Aber auch die Begriffe, die das Verpackungsgesetz verwendet, sorgen häufig für Unsicherheiten. 
 
  Sind Systembeteiligung und Registrierung ein und dasselbe?  Nein, es handelt sich dabei um zwei verschiedene Pflichten – Lizenzierung und Systembeteiligung hingegen meinen den gleichen Vorgang. 
  Bin ich Hersteller im Sinne des VerpackG?  Immer wieder kommt es vor, dass sich Online-Händler nicht vom Verpackungsgesetz angesprochen fühlen, da dieses ja häufig vom „Hersteller“ der Verpackung spricht. Damit ist jedoch keineswegs der „Produzent“ der Verpackung gemeint. Hersteller ist laut dem Verpackungsgesetz derjenige Vertreiber, der (mit Ware befüllte!) Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt. Beispiel: Online-Händler X legt die Ware in einen Versandkarton und verschickt diesen an den Käufer. Als Hersteller gilt zudem, wer Verpackungen im Sinne des VerpackG nach Deutschland einführt. 
  Ist die Verpackung nun systembeteiligungspflichtig?  Auch hier sehen sich Händler oft ratlos. Systembeteiligungspflichtig ist eine Verpackung grundsätzlich, wenn sie nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfällt. Ist das nicht der Fall, ist sie nicht systembeteiligungspflichtig. Die Einordnung anhand dessen fällt jedoch häufig dennoch schwer. Zur Unterstützung stellt die Zentrale Stelle&amp;nbsp; online einen Katalog zur Verfügung . 
  Welche Verpackungsarten sind erst ab 1. Juli 2022 von der Registrierungspflicht betroffen?  Die nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Hierzu zählen:
 
 Transportverpackungen 
 Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen 
 Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 VerpackG eine Systembeteiligung nicht möglich ist 
 Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter 
 Mehrwegverpackungen 
 Einweggetränkeverpackungen nach § 31 VerpackG 
 
 
 
  
 Sanktionen: Das droht, wenn die Pflicht nicht richtig umgesetzt wird 
 Grundsätzlich ist die Registrierungspflicht ab dem Inverkehrbringen der ersten Verpackung zu erfüllen – es besteht keine Bagatellgrenze für geringe Mengen. Die Ausweitung der Registrierungspflicht gilt ab dem 1. Juli 2022 – besteht Handlungsbedarf, müssen die notwendigen Schritte also zu diesem Stichtag erfüllt sein. 
 Eine fehlende oder nicht ordnungsgemäße Registrierung hat dabei gewichtige Folgen: 
 
  Vertriebsverbot: &amp;nbsp;Ohne Herstellerregistrierung darf eine entsprechende Verpackung nicht in Verkehr gebracht werden – es besteht ganz automatisch ein Vertriebsverbot. 
  Bußgelder: &amp;nbsp;Wer trotz der gesetzlichen Vorschrift die Registrierung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro. 
  Abmahnungen: &amp;nbsp;Eine fehlende Registrierung beim Verpackungsregister ist aufgrund der Tatsache, dass dieses öffentlich einsehbar ist, ein gefundenes Fressen für Abmahner. 
 
  
 Exkurs: Änderungen bei Serviceverpackungen 
 Auch im Hinblick auf Serviceverpackungen kommt es zum 1. Juli 2022 zu Anpassungen. Die Kategorie der Serviceverpackung spielt im klassischen Online-Handel aber meist keine Rolle: Sie ermöglichen oder unterstützen die Übergabe von Waren an Endverbraucher. Gemeint ist damit etwa die Brötchentüte vom Bäcker oder der Pizzakarton. Auch hier kommt es zu einer Änderung im Bereich der Registrierungspflicht: Bislang konnte die Registrierungspflicht zusammen mit der Systembeteiligungspflicht auf den Vorvertreiber umgelegt werden. Ab dem 1. Juli 2022 kann die Systembeteiligungspflicht zwar weiterhin auf den Vorvertreiber umgelegt werden (bspw. indem die leeren Verpackungen bereits lizenziert erworben werden – Achtung: Diese Möglichkeit besteht ausschließlich bei Serviceverpackungen!), die Registrierungspflicht muss künftig sowohl in dem Fall, dass die Systembeteiligung selbst vorgenommen wird, als auch in den Fall, dass sie beim Vorvertreiber liegt, selbst wahrgenommen werden. 
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            <title type="text">Es geht los...</title>
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                                            Nachdem die Vorbereitung viel Energie gekostet hat, geht es nun endlich los.
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                 Die Strecke war lang und durstig, bis alle Details der neuen LAMA Bushings GmbH soweit ausgearbeitet und vor allem die notwendigen Schritte über Behörden, Ämter, Notare, Gerichte usw. erledigt waren. Aber es ist nun endlich soweit und das Unternehmen kann an den Start gehen. 
 Sicherlich werden noch einige Holpersteine im Weg liegen, aber auch die wird das Team meistern und daran wachsen. Auf jeden Fall freuen sich alle darauf, endlich die Kunden glücklich zu machen und diese mit den richtigen Gleitlagern versorgen zu können. Die Produktpalette ist weit gestreut, um eben genau möglichst alle Wünsche erfüllen zu können, was uns gerade am Anfang noch vor 2-3 Herausforderungen logistischer Art stellen wird. Aber auch mit der Generalzolldirektion in Dresden ist inzwischen alles abgestimmt, so dass auch Kunden und Partner in den Ländern außerhalb Deutschlands betreut werden können. 
 Wir jedenfalls freuen uns auf Sie und die mögliche Zusammenarbeit mit schreiten kräftigen Schritten gemeinsam in die Zukunft. 
   Das Team der LAMA Bushings GmbH.   
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